Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem Kindertagesstätte oder Kindepflegeeinrichtung

Veröffentlicht am 05.07.2013 in Kreistagsfraktion

1. Nach 16 Jahren Vorlaufzeit kommt Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr zum 1. August
2. Konsequente Ausbauplanung der Kommunen wird belohnt
3. Sozialdemokraten loben Anstrengungen der Kommunen im Enzkreis
4. Gute Kinderbetreuung wird zum Standortvorteil

Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem Kindertagesstätte oder Kindepflegeeinrichtung bereits für Kinder ab 1 Jahr wurde im Jahr 1996, also vor 17 Jahren im Sozialgesetzbuch VII festgelegt. Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz wurde den Kommunen ausreichend lange Vorlaufzeit gegeben, sodass jetzt niemand überrascht sein kann. Wie unterschiedlich diese Planungszeit von den Städten und Gemeinden im Enzkreis genutzt wurde, zeigt sich an der den Kreisgremien vorgelegten Übersicht zum Ausbau der Betreuungsangebote und den Versorgungsquoten. Diese Quoten reichen von 22,9% bis 65%. In den meisten Gemeinden des Enzkreises stellt sich der Ausbaustand positiv dar. Allerdings müssen für das Jahr 2013 in 15 Gemeinden noch 204 Plätze geschaffen werden, um die empfohlene Ausbaustufe von 39,9 % überhaupt zu erreichen.

Die Sozialdemokraten im Enzkreis wissen aus ihrer kommunalpolitischen Arbeit genau, dass sich eine gute Infrastruktur in der Kinderbetreuung vom Kosten- zum Standortfaktor für Bürger und Betriebe gewandelt hat. Zahlenmäßig genügend Plätze und eine gute Qualität sind heute wichtiger Standortfaktor. Gerade für junge Familien ist es ein gravierender Standortvorteil, wenn eine Betreuung der Kinder zuverlässig gewährleistet ist. So sagt, Fraktionsvorsitzender Jochen Protzer: „Nur wenn das Angebot der Kinderbetreuung verlässlich da ist, können junge Familien ihre Zukunft planen. Eltern brauchen verlässliche Grundlagen, allein auf „Risiko“ kann niemand Beruf und Kinderbetreuung verbinden.

Deshalb sind Umfragen, die nur den aktuellen Bedarf an Kinderbetreuung feststellen, wenig aussagefähig. So berichtet Hans Vester, stellvertretender Fraktionsvorsitzender am Beispiel von Straubenhardt, dass nicht der Bedarf an Betreuungsplätzen, sondern das verlässliche Angebot entscheidend ist, gerade weil die Familien- und Berufsplanung einige Zeit dauert und sich erst später zeigt, dass Angebote gut angenommen werden. Inzwischen steht die Gemeinde Straubenhardt mit ihrem Betreuungsangebot überdurchschnittlich gut da.

Die SDP-Kreistagsfraktion ist sich einig, dass weiter große Anstrengungen der Kommunen für eine ausreichende Versorgung der Familien mit Kinderbetreuungsangeboten notwendig sind, um einerseits den gesetzlichen Rechtsanspruch nach 17 Jahren Vorlaufzeit zu erfüllen und einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche Familienpolitik zu leisten.

Anje Hill, SPD-Kreistagsfraktion

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